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Reimann Immobilien

 

Immobilienbewertung für Eigentümer, Verkäufer und Käufer

Immobilienbewertung - fragen Sie Ihren Immobilienexperten

Oftmals bedarf es mehr als eine einfache Einschätzung des ungefähren Marktwertes Ihrer Immobilie.

Und den Wert von Immobilien und Grundstücken zu kennen ist wichtig! Eine sach- und fachgerechte Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung gibt Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung der Immobilie und ist ein solides Fundament für Ihre immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen.

Wir ermitteln für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie, geben gutachterliche Stellungnahmen und Immobilienwertschätzungen, erstellen professionelle Kurzgutachten oder auch rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck. Die Bewertung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und wird durch einen nachweislich sach- und fachkundigen Sachverständigen erstellt.

Die Wertermittlung einer Immobilie ist nicht nur für den Verkauf wesentlich. Bei allen Änderungen des Besitzverhältnisses bei einer Immobilie (Teilung, Scheidung, Vormundschaft) ist eine realistische Immobilienbewertung unerlässlich.

In den Immobilienwert fließen viele verschiedene Parameter und Eigenschaften ein: Die Lage und infrastrukturelle Anbindung, die Grundstücksgröße und Wohnfläche, das Alter und der Modernisierungsstand, das soziale Umfeld und die Nutzungsmöglichkeiten.

Käufer wie Verkäufer von Immobilien sollten unbedingt einen Sachverständigen zur Immobilienbewertung heranziehen; denn für eine Wertermittlung sind Sachkenntnisse aus verschiedensten Disziplinen (Betriebswirtschaft, Recht, Bautechnik) erforderlich.

Für die Immobilienbewertung berechnet ein Experte den Verkehrswert einer Immobilie, hierfür gibt es vom Gesetzgeber drei mögliche Bewertungsverfahren, das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Immobilienbewertung durch Vergleichswertverfahren

Die Verkehrswertermittlung durch das Vergleichswertverfahren wird bei vergleichbaren Immobilientypen herangezogen und kommt häufig bei Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Anwendung. D.h. dass der Wert vergleichbarer Immobilien herangezogen wird, was allerdings voraussetzt, dass eine hinreichende Vergleichbarkeit hinsichtlich Lage, Nutzung, Zuschnitt gegeben ist.

Immobilienbewertung durch Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird besonders dann angewendet, wenn nicht der Immobilienertrag im Vordergrund steht, wie z.B. bei selbstgenutzten Immobilien. Beim Sachwertverfahren werden anhand von Statistiken auf Basis der Bruttogeschossfläche die Normalherstellungskosten der Immobilie berechnet. In die Immobilienbewertung fließen dann außerdem Gestaltung der Außenanlagen, Baunebenkosten, und Wert des Grundstückes in die Wertermittlung ein.

Grundlage des Sachwertverfahrens ist also die Ermittlung der Neubaukosten abzüglich dem Wert durch Abnutzung der Immobilie

Immobilienbewertung durch Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren kommt hauptsächlich bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien in Betracht und zur Anwendung. Insbesondere Investoren werden eine Immobilie nach ihrem Ertragswert beurteilen, wo es also bei einer Immobilie um nachhaltige Erträge geht. Entscheidender Faktor des Ertragswertes ist die Jahresrohmiete. Hier ist der Liegenschaftszinssatz ein bedeutender Faktor, der vereinfacht das Verhältnis von Jahresreinertrag zu Kaufpreis darstellt.

Kurzgutachten

Solange es sich um die Feststellung des richtigen Kauf- bzw. Verkaufswertes einer Immobilie oder eine Vermögensaufstellung zu eigenen Zwecken handelt, genügt oft schon eine Wertermittlung des Marktwertes in mündlicher Form oder als Kurzgutachten.

Kurzgutachten dokumentieren die wertrelevanten Daten einer Immobilie und ermitteln anhand eines einfachen, jedoch für jedermann nachvollziehbaren Rechenschemas einen Schätzwert. Vorteil gegenüber dem klassischen Verkehrswertgutachten ist die verkürzte Datenerhebung und -darstellung, welche einen kostengünstigen Pauschalpreis ermöglicht.

Der Kaufinteressent erhält eine fundierte Wertaussage, die zur Endverhandlung eines angemessenen Kaufpreises genauso dienlich sein kann wie in den Finanzierungsgesprächen mit der Bank. Für den Immobilienverkäufer reduziert sich die Gefahr einer falschen Platzierung der Immobilie am Markt deutlich. Realistische Kaufpreisansätze führen zu verkürzten Vermarktungszeiten. Lange Vermarktungszeiten lassen potentielle Interessenten Mängel am Objekt oder überhöhte Preiswünsche der Verkäufer vermuten. Dies wiederum führt letztlich zu niedrigeren Kaufpreisangeboten.

Honorar Kurzgutachten (Marktwertschätzung)

Unser Kurzgutachten erhalten Sie zu einem Vorzugspreis in Hohe von 499,- Euro (inklusive 19% MwSt.). Für Eigentümer, die uns unmittelbar nach Erstellung eines Kurzgutachten mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen, ist die Wertermittlung kostenfrei! Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Verkauf durch unser Unternehmen entscheiden, schreiben wir Ihnen das Honorar für die gutachterliche Stellungnahme wieder gut. Die gutachterliche Stellungnahme und der damit verbundene Sonderpreis von 499,- Euro gilt ausschließlich für Wohnimmobilien bis maximal zwei Wohneinheiten ohne Rechte oder Dienstbarkeiten.

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten sollten aufgrund nicht unbedingt offensichtlicher wertbeeinflussender Umstände (Rechte und Lasten des Grundbuchs, Altlasten im Boden, Baulasten, etc.) sowie einer komplexen Dokumentation mit exakter Herleitung der Wertansätze immer dann beauftragt werden, wenn in der Folge gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind.

Zwecke der Wertermittlung sind zum Beispiel:

  • Kauf oder Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
  • Zugewinnausgleich bei Scheidungen
  • Erbschaftsplanung und Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellungen
  • steuerliche Anlässe
  • Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung
  • Absicherung (Versicherungswertermittlung)
  • Zwangsversteigerungsverfahren

Honorar Verkehrswertgutachten

Seit 2009 sind Bewertungssachverständige nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der HOAI (Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure) geregelt ist.

Bewertungssachverständige können somit ihre Honorare frei aushandeln. Sofern Sie die grundlegenden Dokumente (wie Baupläne, Grundrisse etc.) bereitstellen können, bieten wir gerne Festpreise an. So müssen Sie nicht mit Nachtragsforderungen rechnen und haben eine verlässliche Kalkulationsgrundlage. Die Preise richten sich grundsätzlich nach der Höhe des zu ermittelnden Markt-/Verkehrswertes und liegen in der Regel über 1.000,- Euro.

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