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Miete
215 kWh/(m²a)
Attraktive DG-Gewerbeeinheit in kleinem Bürohaus
Hausansicht
Treppenhaus
Hauseingang
Büroraum Mitte
Bad / WC
Bad / WC
Küche
Küche
Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Balkon
Balkon
Hausansicht
Grundriss
Lageplan I
Lageplan II
Lageplan III
Film zur Immobilie
Virtueller 360° Rundgang
Lageinformation
Straße
Feldblumenweg
Hausnummer
26
PLZ
50858
Ort
Köln
Stadtteil
Junkersdorf
Preise/Konditionen
Objektdaten
Objektnummer
F-1902-01
Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp
Bürofläche
Etagenzahl
2
Etage
2
Bürofläche
76 m²
Baujahr
1983
Verfügbar ab
01.10.2019
Ausstattung
Zimmer
3
Badezimmer
1
Stellplatzart
Tiefgarage
Stellplätze
1
Zustand
Vollständig renoviert
Grundrisse | Pläne | Dokumente
ObjektbeschreibungBei diesem Angebot handelt es sich um eine individuell, schön geschnittene Gewerbeeinheit im Dachgeschoss eines ruhigen und top gepflegten Mehrparteienhauses mit wenigen Einheiten.
Die Räumlichkeiten bieten sich zur Nutzung als Büro oder Praxis an.
Energieausweis / Energieversorgung
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Gas
Baujahr
1983
Zustand
Vollständig renoviert
Energieausweis
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
215 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis
08.09.2019
wesentlicher Energieträger
Gas
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Gas
Baujahr
1983
Zustand
Vollständig renoviert
Energieausweis
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
215 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis
08.09.2019
wesentlicher Energieträger
Gas
AusstattungObjektausstattung:
+++ Mehrparteienhaus mit mehreren Hauseingängen
+++ nur 4 Einhieten im Hauseingng Nr. 26
+++ Massivbauweise
+++ hauseigene Tiefgarage mit elektrischem Garagentor
LagebeschreibungJunkersdorf im Kölner Westen gehört zu den beliebtesten Stadtteilen Kölns. Es liegt zentrumsnah mit optimaler Verkehrsanbindung für PKW als auch an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Ferner bietet Junkersdorf einen außerordentlich hohen Naherholungswert, u.a. durch den nahegelegenen, wunderschönen Stadtwald.
Die Bebauungsstruktur in Junkersdorf ist sehr abwechlungsreich gehalten und weist neben luxuriösen Einfamilienhäusern sowie Neubauten auch viele gepflegte Mehrparteienhäuser und kleinere Wohnanlagen auf. Besonders beliebt sind die ruhigen Lagen am Rande des Stadtwalds. Diesen erreichen Sie von der Wohnung aus fußläufig für ausgiebige Spaziergänge. Sollten Sie zum Shoppen einmal nicht in die Innenstast fahren wollen, finden Sie im Ortskern gute Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Nahversorgung ist zudem das sehr nahe gelegene Einkaufszentrum "Rhein-Center" optimal. Über 180 Fachgeschäfte lassen keine Wünsche offen.
Das Autobahnkreuz Köln-West mit Anschluss an die A1 und die A4 ist nur wenige Autominuten entfernt.
SonstigesProvision
Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien gelten folgende Provisionssätze, die - sofern nicht etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde - vom Mieter zu zahlen sind:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,98 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,57 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Die maximal für den Abschluss eines Hauptvertrages durch den Auftraggeber zu zahlende Provision liegt bei 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
- Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht und/ oder ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit - auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist - vereinbart, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Optionen/ Sonderkündigungsrechte und von den vorstehenden Provisionssätzen. Ebenso gilt diese Regelung für Vormietvereinbarungen.
- Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provisionierung herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
- Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die vorgenannten Provisionssätze entsprechend Anwendung.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.
Besichtigungstermine
Keine Termine vorhanden.
(* Diese Termine dienen lediglich als Vorschläge und sind unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben das Objekt an oben genannten Terminen zu besichtigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail mit.)